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Kundenbereich

Was ist nicht versichert und wie lang sind die Wartezeiten?

  1. Bei Arbeitsunfähigkeit
    • Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsunfähigkeit
    • Erkrankst du innerhalb des ersten Monats nach Beginn des Versicherungsschutzes (Wartezeit), besteht für den gesamten Zeitraum einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit kein Versicherungsschutz. Die Wartezeit gilt nicht bei einer durch Unfall verursachten Arbeitsunfähigkeit, solange sich der Unfall während der Wartezeit ereignet hat.
  2. Für Arbeitnehmer: unverschuldete Arbeitslosigkeit
    • Wenn du innerhalb des ersten Monats nach Beginn des Versicherungsschutzes unverschuldet arbeitslos wirst (Wartezeit), besteht für den gesamten Zeitraum einer daraus resultierenden Arbeitslosigkeit kein Versicherungsschutz.
    • Rentner, Selbstständige und Beamte können keine Leistungen aus der Arbeitslosigkeit beziehen.
  3. Für Beamte, Selbstständige und Rentner: schwere Krankheiten
    • Erkrankst du innerhalb des ersten Monats nach Beginn des Versicherungsschutzes (Wartezeit) an einer schweren Krankheit, besteht für den gesamten Zeitraum dieser Krankheit kein Versicherungsschutz.

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